Allgemeines

Für alle Bautätigkeiten gilt das Burgenländische Baugesetz 1997, LGBl. Nr. 10/1998. Weiters auch die Bgld. Bauverordnung (LGBl. Nr. 11/1998), welche die technische Ausführung der Bauten im Detail regelt.

Jede bauliche Maßnahme bedarf einer Genehmigung der Baubehörde (Bürgermeister) und ist im Gemeindeamt zu melden bzw. anzuzeigen.
Bei gewerbebehördlichen Betrieben und bei Bauten im Grünland ist die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg für die baubehördlichen Bewilligungen zuständig.

Zuständiger Bausachverständiger für die Gemeinde Sieggraben:

Baumeister Ing. Jürgen Seidl
Schulgasse 1
7344 Stoob
Tel. +43 (0) 660 700 54 74
office@baumeister-seidl.at
https://www.baumeister-seidl.at

Jeden ersten Mittwoch finden in der Gemeinde Sieggraben kostenlose Bauberatungen statt! Nutzen Sie die Möglichkeit und informieren Sie sich vorab. Um Terminvereinbarung mit dem Gemeindeamt wird gebeten!

Weiterfolgend können Sie sich über die erforderlichen Schritte und Unterlagen bei einem Bauvorhaben informieren.

Im Bauverfahren gibt es verschiedene Bauvorhaben, welche man wie folgt unterscheidet:

  • geringfügige Bauvorhaben (§ 16),
  • Bewilligungsverfahren (§ 17) und
  • Bewilligungsverfahren mit Bauverhandlung (§ 18)