Grundsteuerbefreiung

Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie wird auf Grund bundesgesetzlicher Regelung von den Gemeinden eingehoben.

Angesucht werden kann
– bei Neubau eines Eigenheimes (Ein- oder Zweifamilienhauses), wenn dafür
keine Inanspruchnahme von Wohnbauförderungsmitteln erfolgt, obwohl die Fördervoraussetzungen dafür gegeben sind.

  • Voraussetzungen

Für die Feststellung der Förderbarkeit gelten die Fördervoraussetzungen wie für die Gewährung eines Neubaudarlehens und die Richtlinien der Burgenländischen Wohnbauförderung.

Ansuchen um Feststellung der Förderbarkeit können innerhalb von 24 Monaten ab Erteilung der Baufreigabe oder Baubewilligung eingebracht werden.

Die Baufreigabe oder Baubewilligung muss nach dem 1. Jänner 2007 erteilt worden sein.