Hundehaltung

Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Die Anmeldung und Abmeldung hat jeweils binnen 2 Wochen beim Gemeindeamt zu erfolgen.
Bei der Anmeldung wird dem Hundehalter gemäß § 9 Hundeabgabengesetz eine Hundemarke ausgehändigt, die der Hund auf einem nicht abstreifbaren Halsband oder Brustgeschirr zu tragen hat. Bei Verlust der Marke kann beim Gemeindeamt eine Ersatzmarke beantragt werden. Die Kosten für die Anschaffung der Hundemarke und der Ersatzmarke trägt der Hundehalter (1,- Euro).

Anmeldung eines Hundes:
Wer einen Hund erwirbt, einen zugelaufenen Hund behält oder mit einem Hund neu in die Gemeinde zuzieht, hat dies dem Gemeindeamt binnen 2 Wochen anzuzeigen.
 

Abmeldung eines Hundes:
Jeder Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder verstorben ist, muss binnen 2 Wochen beim Gemeindeamt abgemeldet werden.
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Hundeabgabe entfällt erst mit der Meldung des Tierbesitzers über das Ableben des Hundes.

Höhe der Abgabe:
für Nutzhunde: 14,50 Euro
für alle anderen Hunde: 19,50 Euro

Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufes oder Erwerbs gehalten werden.

Befreiungen:
Der Hundeabgabe unterliegen nicht:

  • Hunde unter 6 Wochen
  • Hunde die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden.
  • Diensthunde der Polizei, Zollorgane und des Bundesheeres
  • Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hiefür ausgebildet sind.

Weiters ist darauf hinzuweisen, dass Hundebesitzer den Kot ihrer Vierbeiner selbständig („Sackerl fürs Gackerl“)zu entsorgen haben.