Meldebestätigung

Bei einer Anmeldung oder Ummeldung bekommt jeder Meldepflichtige kostenfrei eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister. Falls diese Meldebestätigung abhandenkommen sollte können Sie für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), eine Meldebestätigung über die aufrechte Anmeldung beantragen. Die neuerliche Ausstellung einer Meldebestätigung ist allerdings kostenpflichtig.

Kosten

Für den Antrag:

  • mündlich: gebührenfrei
  • schriftlich: 14,30 Euro

Für die Ausstellung einer Meldebestätigung:

  • Bundesgebühr: 14,30 Euro
  • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro für eine Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (OMR), 3 Euro für eine Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister (ZMR)