Volksbegehren

Allgemeines zum Thema Volksbegehren

Volksbegehren sind Gesetzesanträge von Bürgerinnen/Bürgern. Diese können dadurch selbst ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einleiten.

Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren muss von einem Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt sein (derzeit 8.401 Personen). Von den Unterstützungserklärungen sind die erforderlichen Unterschriften zu unterscheiden: Volksbegehren müssen von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterschrieben werden, damit sie im Nationalrat behandelt werden.

Eintragung

Folgende Volksbegehren bzw. Unterstützungserklärungen können aktuell unterstützt werden:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/buergerbeteiligung___direkte_demokratie/2/Seite.320475.html

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum jeweiligen Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Hinweis
Bei der persönlichen Eintragung im Gemeindeamt ist unbedingt ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen!

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können das Volksbegehren nicht mehr unterschreiben, da eine Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

weiterführende Informationen zu aktuellen Volksbegehren erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link

Volksbegehren (bmi.gv.at)